Die gesetzliche Betreuung – wie sie zu vermeiden ist
Die gesetzliche Betreuung ist ein vorgesehener staatlicher Beistand für volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selber (mehr) wahrnehmen können.
Durch eine Vorsorgevollmacht kombiniert mit einer Patientenverfügung und Betreuungsverfügung kann die gesetzliche Betreuung vermieden werden.