Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer – wenn der Staat die Hand aufhält

Die Grunderwerbsteuer fällt bei dem Erwerb eines Grundstücks an und beträgt in Schleswig-Holstein 6,5 % vom Kaufpreis.
Erfreulicherweise wird der Wert von mitverkauften beweglichen  Sachen, wie z. B. Inventar, nicht miteinbezogen.
In einigen Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer an, beispielsweise wenn Eltern ihr Grundstück auf ihr Kind übertragen oder ein Erbe im Rahme einer Erbschaft das Grundstück erhält.
Der Notar informiert nach der Beurkundung eines Grundstücks-Kaufvertrages die Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen Finanzamtes, damit der Grunderwerbsteuerbescheid erlassen werden kann.
Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist mit eine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.

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