Grundpfandrecht

Grundpfandrecht – wenn das Grundstück als Pfand dient

Oftmals finanziert der Käufer eines Grundstücks im Rahmen eines Grundstücks-Kaufvertrages den erforderlichen Kaufpreis mit Hilfe eines Kredits.
Durch ein Grundpfandrecht an einem Grundstück wird die Forderung der Bank (Gläubigerin) gesichert.
Grundpfandrechte sind Grundschulden und Hypotheken, die in Abteilung III im Grundbuch des betreffenden Grundstücks eingetragen werden.
Wenn die Forderung (z.B. den Kredit zurückzuzahlen) durch den Schuldner nicht erfüllt wird, dann kann das Grundstück versteigert werden.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien