Ohne Grundschuld gibt es in der Regel keinen Kredit
Wer ein Haus im Rahmen eines Immobilienkauf-Vertrages kauft und zur Finanzierung des Kaufpreises einen Kredit benötigt, muss der Bank eine Sicherheit geben.
Das Grundstück, auf dem das Haus steht, dient dabei als Sicherheit.
Zu diesen Zweck wird in Abteilung III des Grundbuches des Grundstücks eine Grundschuld eingetragen.
Die Grundschuld bleibt im Grundbuch – im Gegensatz zu einer Hypothek – bestehen, auch wenn der Kredit schon abgezahlt ist.Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien