Grundstücks-Kaufvertrag: aber ich will doch das Haus kaufen!
Wenn der Käufer ein Haus kauft, dann kauft er – juristisch korrekt gesagt – das Grundstück.
Weil das Haus fest mit dem Boden und damit mit dem Grundstück verbunden ist, kauft der Käufer bei einem Grundstückskauf das Haus dadurch mit.
Ein Grundstücks-Kaufvertrag erfolgt durch Beurkundung vor einem Notar.Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien
WP Glossary Term Usage
- Ratenzahlungs-Kauf
- Übergabe
- Abteilung I
- Eigentumsverschaffungsvormerkung
- Wegerecht
- Eigentumsübergang
- Eigentum
- Beurkundung
- Finanzierungsvollmacht
- Bestandsverzeichnis
- Erbbaurecht
- Auflassung
- Vormerkung
- Bonität
- Besitz
- Eigentumsumschreibung
- Hauskauf
- Grunderwerbsteuer
- Grundpfandrecht
- Grundstückskauf
- Immobilienkauf
- Hypothek
- Kauf eines Hauses
- 2 Wochen Frist
- Notarin
- Testament und Familienfrieden – Die Rolle des Notars
- Kauf einer Gewerbe-Immobilie
- Kauf eines Mehrfamilienhauses
- Haus und Grundstück in Schenefeld und anderswo kaufen – Beurkundung durch Notar
- Rechtstipps für den Hauskauf
- Kauf eines unbebauten Grundstücks
- Hauskauf – Steuern sparen und Rechtssicherheit im neuen Heim
- Immobilien
- Haus oder Grundstück verkaufen oder vererben in Schenefeld