höchstpersönliche Geschäfte

Vorsorgevollmacht umfasst nie höchstpersönliche Geschäfte

Unter höchstpersönlichen Geschäften versteht man Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vetretung gesetzlich ausgeschlossen ist.
Eine anderweitige Vereinbarung ist nicht möglich.
Höchstpersönliche Geschäfte sind beispielsweise die Eheschließung oder die Erstellung eines Testaments.