Vorsorgevollmacht umfasst nie höchstpersönliche Geschäfte
Unter höchstpersönlichen Geschäften versteht man Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vetretung gesetzlich ausgeschlossen ist.
Eine anderweitige Vereinbarung ist nicht möglich.
Höchstpersönliche Geschäfte sind beispielsweise die Eheschließung oder die Erstellung eines Testaments.