Einsatz für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Koma ist eine schwere Bewusslosigkeit, bei der der Patient nicht ansprechbar ist und keine Reaktionen auf äußere Reize zeigt.
Der Patient kann seinen eigenen Willen nicht mehr äußern.
Hat der Patient eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung, so kann der Bevollmächtigte für ihn handeln und seinem Willen Gehör verschaffen.