Der Kommanditist – kein Kommandeur!
Unter einem Kommanditisten versteht man einen Gesellschafter an einer Kommanditgesellschaft, der nur beschränkt auf seine Einlage haftet.
Der Kommanditist ist grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen und kann den Handlungen des Komplementärs grundsätzlich nicht widersprechen.Bitte lesen Sie weiter über:
Die Aufgaben eines Notars