maschinelle Beatmung

Die maschinelle Beatmung – unbedingt in Patientenverfügung regeln

Bei der maschinellen Beamtung wird die Atemfunktion durch eine Beatmungsmaschine sichergestellt.
Unterschieden wird zwischen einer invasiven Form, bei der ein Schlauch in die Luftröhre eingeführt wird und der nichtinvasiven Form, bei der über eine Maske geatmet wird.
Es sollte in der Patientenverfügung kombiniert mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung geregelt werden, ob und unter welchen Bedingungen eine maschinelle Beatmung angewendet werden soll.