Erst mieten, dann kaufen – der Mietkauf
Unter Mietkauf versteht man, dass ein Mietvertrag abgeschlossen wird, der zusätzlich mit einem Ankaufsrecht für den Mieter kombiniert wird. Dieses erfolgt durch Beurkundung durch den Notar.
Unter Mietkauf versteht man, dass ein Mietvertrag abgeschlossen wird, der zusätzlich mit einem Ankaufsrecht für den Mieter kombiniert wird. Dieses erfolgt durch Beurkundung durch den Notar.