Gründung durch Musterprotokoll – einfach und gut, wenn es passt!
Die Gründung einer GmbH oder UG kann durch ein sogenanntes Musterprotokoll erfolgen, welches gesetzlich festgelegt ist.
Voraussetzung ist unter anderem, dass keine Änderungen erfolgen und nur ein Geschäftsführer und höchstens drei Gesellschafter vorgesehen sind.
Das Musterprotokoll bedarf der Beurkundung durch einen Notar.