Nachabfindung – Recht der weichenden Erben
Weichende Erben haben grundsätzlich einen Anspruch auf Nachabfindung gegen den Hofübernehmer, wenn der Hofübernehmer innerhalb von 20 Jahren nach Hofüberlassung beispielsweise den gesamten Hof oder einezelne Hofgrundstücke veräußert.
Weitere Informationen finden Sie unter: Hofübergabe und Abfindung