Es gibt nur natürliche und keine unnatürlichen Personen laut Gesetz
Der Mensch wird vom Gesetz als natürliche Person bezeichnet.
Die natürliche Person ist Träger von Rechten und Pflichten.
Von einer natürlichen Person ist die juristische Person und die rechtsfähige Personengesellschaft zu unterscheiden.Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien