Notarkosten

Notarkosten sind nicht verhandelbar

Alle Notare müssen ihre Leistungen nach dem Gerichts-und Notarkostengesetz abrechnen.
Das Gesetz verbietet es dem Notar von diesem Gesetz abzuweichen, so dass er die gesetzlich festgelegten Gebühren in keinem Fall weder über- noch unterschreiten darf.
Der Bürger zahlt daher bei jedem Notar für die gleiche Tätigkeit den gleichen Betrag.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter:
Immobilien
Die Aufgaben eines Notars