Manchmal überraschend: öffentliche Lasten
Unter öffentlichen Lasten versteht man die mit einem Grundstück verknüpften Zahlungsverpflichtungen, wie z. B. die Grundsteuer, Erschließungs- oder Anliegerbeiträge.
Die Zahlungsverpflichtung trifft dabei denjenigen, der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme das Grundstück im Eigentum hat, und nicht denjenigen der Eigentümer war, als die Maßnahmen entstanden sind.Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien