Nicht jedes Zusammensein von Leuten ist eine rechtsfähige Personengesellschaft
Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Der Zusammenschluss selbst ist dabei Träger von Rechten und Pflichten.
Darunter fällt z. B. eine GbR oder eine OHG.
Von der Personengesellschaft ist die natürliche Person und die juristische Person zu unterscheiden.