Scheidungsfolgen-Vereinbarung – der Notar berät neutral!
Bei einer Scheidungsfolgen-Vereinbarung gibt es viel zu bedenken.
Der Notar berät beide Parteien über die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten und beurkundet die Vereinbarung.Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Ehe & Scheidung