Selbstbestimmt beim Schlaganfall – durch die Patientenverfügung
Unter einem Schlaganfall versteht man den plötzlichen Ausfall (Schlag) eines Gehirnbereiches und damit einen Verlust oder eine Einschränkung der durch diesen Bereich gesteuerten Funktionen.
Es sollte in der Patientenverfügung, kombiniert mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, geregelt werden, welche medizinischen Maßnahmen bei einem Schlaganfall angewendet oder nicht angewendet werden sollen.