Schmerzensgeld – nur ein Trostpflaster?
Hat man unverschuldet (oder nur teilweise mitverschuldet) einen Unfall erlitten und ist dabei verletzt worden, so hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzung…und nicht nach dem Gutdünken der Versicherung.