Regelungsbedarf in der Patientenverfügung beim Schock
Ein Schock ist ein lebensbedrohliches Krankheitsbild, bei dem der Körper nicht mehr in der Lage ist, eine ausreichende Durchblutung aller Organe sicher zu stellen.
Daher sollte rechtzeitig in einer Patientenverfügung, die mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verbunden ist, geregelt werden, welche medizinischen Maßnahmen bei einem Schock ergriffen werden sollen oder nicht.