Sondereigentum ist nichts Besonderes
Unter Sondereigentum versteht man das Eigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentum) und an den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen des Gebäudes (Teileigentum) in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem Gemeinsschaftseigentum, zu dem es gehört.
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