steuerlichen Freibeträge

Die steuerlichen Freibeträge – unter geschickter Ausnutzung Steuern sparen

Sobald man überlegt, seinem Kind zu Lebzeiten eine Immobilie zu übertragen, sollte ein Augenmerk auf die Schenkungsteuer gerichtet werden.
Das Gesetz sieht für Schenkungen jedes Elternteils an das Kind einen Freibetrag von je 400.000,- € vor. Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden hinsichtlich ihres Wertes zusammengerechnet.
Daraus folgt, dass der steuerliche Freibetrag alle 10 Jahre wieder von neuem genutzt werden kann.
Wird bei einer Eigentumsübertragung noch ein Nießbrauch vereinbart, so wird der Wert des Nießbrauchs abgezogen, so dass nicht der volle Wert der Immobilie herangezogen wird.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter:
Immobilien
Erben und Vererben
Schenken zu Lebzeiten