Teileigentum

Teileigentum ist ganzes Eigentum

Unter Teileigentum vesteht man das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, zu dem es gehört.
Teileigentum umfasst z. B. Laden-, Büro-, Praxis- oder Kellerräume.
Auch wenn es Teileigentum heißt, erwirbt der Eigentümer vollständig daran sein Eigentum.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien