testierfähig

Testament oder Erbvertrag machen – testierfähig sein

Wenn der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag machen möchte, so muss er wissen, was er macht.
Er muss sich ein klares Urteil darüber bilden können, welche Tragweite seine Verfügungen haben.
Die Testierfähigkeit des Erblassers prüft der Notar vor der Beurkundung von Amts wegen und vermerkt sie in der Urkunde.
Daher kann der Erblasser vor dem Notar ein notarielles Testament errichten, damit später gar nicht erst Zweifel an seiner Testierfähigkeit aufkommen.

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