Die freiheitsentziehende Unterbringung – wer bestimmt sie?
Eine freiheitsentziehende Unterbringung liegt vor, wenn eine Person gegen ihren Willen am Verlassen einer Einrichtung oder Räumlichkeiten durch mechanische Vorrichtungen oder sonstige Maßnahmen gehindert wird.
Sie ist erforderlich, wenn dadurch eine Selbstgefährdung oder ein drohender erheblicher gesundheitlicher Schaden verhindert wird.
Dazu bedarf es der Genehmigung durch das Gericht.