Unterschriftsbeglaubigung

Unterschriftsbeglaubigung – die Glaubhaftigkeit der eigenen Unterschrift

Durch eine Unterschiftsbeglaubigung bestätigt der Notar durch einen Vermerk auf dem Original, dass diese Person, die sich mit Ausweis vor ihm ausgewiesen hat, vor ihm eigenhändig das Orginal unterschrieben oder seine Unterschrift anerkannt hat.
Der Notar prüft nicht den Inhalt des Originals.
Diesen Vermerk unterschreibt der Notar und siegelt ihn mit seinem Dienstsiegel.
Von der Unterschriftsbeglaubigung ist die Abschriftsbeglaubigung und die Beurkundung zu unterscheiden.