Verwalter

Verwalter- zuständig für das Gemeinschaftseigentum

Der Verwalter wird durch die Wohnungseigentümer gewählt und ist für die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig. Diese Verwaltung umfasst z.B. die ordnungsgemäße Instandhaltung, angemessene Feuer- und Haftpflichtversicherung und Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien

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