Vorkaufsrecht – das Schwert des Damokles
Das Vorkaufsrecht führt dazu, dass der Berechtigte statt des Käufers zu den gleichen Bedingungen das Grundstück kaufen kann.
Wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, kommt ein gleichlautender Vertrag mit dem Vorkaufsberechtigten zu Stande.
Ein Vorkaufsrecht kann beispielsweise die Gemeinde aufgrund baugesetzlicher Vorschriften haben.
Dieses berücksichtigt der Notar.Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien