Zugewinngemeinschaft

Kein Ehevertrag – daher Zugewinngemeinschaft

Mit der Heirat treten die Eheleute automatisch in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein.
Danach bleibt das vorhandene und das kommende Vermögen eines jeden Ehepartners bei ihm.
Der andere Ehepartner ist an dem Vermögen und auch an den Schulden des andere Ehepartners nicht beteiligt.
Im Falle einer Scheidung findet dann der sogenannte Zugewinnausgleich statt.

Weitere Informationen finden Sie unter: Ehe & Scheidung