Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel – langes Wort für kurzen Prozess
Mit einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel in einem Immobilienkauf-Vertrag hat der Schuldner durch notarielle Beurkundung erklärt, dass er sich wegen einer Forderung des Gläubigers sofort der Zwangsvollstreckung unterwirft.